In einer Entscheidung zum Filesharing im Internet hat das Landgericht München I zwei amerikanischen Pornofilmen den urheberrechtlichen Schutz versagt, da sie “lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise” zeigen würden. Für den urheberrechtlichen Schutz sei aber eine “persönliche geistige Schöpfung” notwendig und genau an dieser Schöpfungshöhe mangele es den beiden US-Pornos “Young Passion” und “Flexible Beauty”. Zudem seien die heruntergeladenen Filme nicht als DVD in Deutschland im Verkauf. Die Gerichtsentscheidung lässt den Trend erkennen, dass reine Pornografie bald keinen urheberrechtlichen Schutz mehr genießen könnte und das wiederum könnte dazu führen, dass die Pornoindustrie in Zukunft wieder verstärkt Pornos “mit Handlung” produzieren könnte – so wie in den siebziger Jahren.
Quelle: heise.de